ist gekommen. Ein paar offene Punkte gibt es da noch ...
wer denkt schon an eine Fundamenterdung? ... ja gut... ich habe nicht daran gedacht. Auf dem Umgebungsplan sind die genauen Positionen der Parkplätze auch nicht eingezeichnet. Nun war er bisher "einfach ein Vorplatz" und zukünftig wird er etwas kleiner sein. Bleibt die Frage, ob wir uns selbst Strafgebühren – oder der Stadt - zu zahlen haben, wenn wir uns auf unserem Gelände nicht an die Parkordnung halten. Nun gut, vor Baubeginn müssen diese Angaben gemacht werden und im einfachen Verfahren genehmigt werden.
Es bleibt noch Zeit, um diese offenen Fragen zu klären. Geplant war der Eingang zum 1.6. und Baubeginn 1.7., so dass bis zum Beginn der Arbeiten auch dies noch klarer wird.
Die bisherigen Arbeiten gelten noch nicht als Baubeginn, rechtlich ist es der Aushub der Baugrube oder Abbruch von Gebäudeteilen der den Beginn markiert. Der Erdschacht für die Elektroleitung liegt in der "Verantwortung" der Stadtwerke.
Offen ist die Frage, ob der Ausbruch und Ersatz der Bruchsteinmauer im Schopf schon als Baubeginn gewertet würde. Der müsste dann doch noch etwas warten.